Unsere Garantieerklärung
Allgemeines
Unsere Kreuzketten bestehen aus hochwertigen Materialien und werden sorgfältig verarbeitet. Trotz Qualitätskontrollen können wir nicht ausschließen, dass einzelne Produkte Materialfehler aufweisen. Neben der gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber dem Verkäufer gemäß den Vorgaben des BGB zusteht, gewährt die Firma BNV Handel GbR eine zusätzliche freiwillige Herstellergarantie nach den folgenden Bedingungen.
Die BNV Handel GbR gewährt Verbrauchern eine zeitlich befristete Garantie für die von ihr hergestellten Produkte zu den im Folgenden beschriebenen Bedingungen und im beschriebenen Umfang. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bleibt unberührt.
Verbraucher im Sinne dieser Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und dieses nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen.
Garantieumfang
Die Garantiebedingungen gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die BNV Handel GbR garantiert für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Kaufdatum, dass die Produkte frei von Material und Herstellungsfehlern sind. Die gesetzlichen Mängelrechte aus § 437 BGB bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gemäß § 438 BGB gelten unabhängig von dieser freiwilligen Herstellergarantie weiter. Für Mängel, die sich innerhalb der ersten zwölf Monate nach Lieferung zeigen, gilt die Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB.
Die Garantie umfasst ausschließlich Mängel, die nachweislich auf Material oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Dies beinhaltet zum Beispiel Defekte an Ösen, Schließen, Kettenverbindungen oder unerwartete Veränderungen des Materials oder der Oberflächenbeschichtung, sofern diese nicht durch äußere Einflüsse verursacht wurden.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung. Dazu gehören vor allem der Kontakt mit aggressiven chemischen Stoffen wie Chlor oder scharfen Reinigungsmitteln, mechanische Beschädigungen wie starke Zugbelastung oder Stöße sowie normale Gebrauchsspuren. Änderungen am Produkt durch Dritte, eigenständige Reparaturversuche oder Modifikationen führen ebenfalls zum Ausschluss der Garantie.
Die Garantie wird durch Austausch oder Reparatur erfüllt. Ist ein identischer Artikel nicht mehr verfügbar, kann ein vergleichbares Nachfolgemodell oder eine alternative Ausführung geliefert werden. Alternativ behält sich die BNV Handel GbR vor, den Kaufpreis ganz oder teilweise zu erstatten. Ein erneuter Anspruch auf Ersatz eines bereits ersetzten Produkts besteht nur, wenn der ursprüngliche Garantiefall innerhalb der Garantiezeit erneut eintritt und ein objektiver Materialfehler vorliegt.
Von der Garantie ausgeschlossene Sachverhalte
Kulanzprodukte und Geschenke sind von der Garantie ausgeschlossen. Eine Garantie setzt zwingend einen Kauf voraus.
Produkte, die über Drittanbieter erworben wurden, sind ebenfalls ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Kauf über offizielle Vertriebskanäle der BNV Handel GbR.
Produkte, deren Kaufdatum mehr als fünf Jahre zurückliegt, sind vollständig ausgeschlossen.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Für die Inanspruchnahme der Garantie ist eine kurze Beschreibung des Mangels sowie fotografisches Bildmaterial erforderlich, das den Zustand des Produkts eindeutig zeigt. Die Fotos müssen den Artikel und den Mangel klar erkennbar abbilden. Nach Eingang der Anfrage informiert die BNV Handel GbR über den weiteren Ablauf. Die Rücksendung ist im Garantiefall innerhalb Deutschlands kostenfrei.
Geltendmachung bei Geschenken
Wenn ein Produkt verschenkt wurde, kann der Empfänger die Garantie nur geltend machen, wenn alle relevanten Kaufdaten des ursprünglichen Käufers vorliegen. Dazu gehören Name, E Mail, Bestellnummer und Versandadresse. Diese Angaben dürfen nicht verändert werden.
Dokumentationspflicht
Ein Anspruch besteht nur, wenn der Antrag vollständig und mit klar erkennbaren Fotos eingereicht wird. Anträge ohne ausreichende Dokumentation können nicht bearbeitet werden.
Hinweis zu den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers
Unabhängig von dieser Herstellergarantie bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte vollständig bestehen. Verbraucher können daher auch ohne Nutzung der Garantie die gesetzlichen Ansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz gemäß § 437 BGB geltend machen. Die Verjährungsfristen richten sich nach § 438 BGB.
Haftung
Diese Garantie umfasst keine Ersatzansprüche für Folgeschäden oder indirekte Schäden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Ausschlussfrist
Ansprüche aus der Garantie sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Mangels geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Die Ansprüche verjähren sechs Monate nach Ablauf der Garantiezeit.